Wie gehe ich mit dem Verfahrensbeistand/ der Verfahresnbeiständin um?
Wenn im Familiengericht ein Verfahrensbeistand eingesetzt wird, erleben viele Eltern das zunächst als Bedrohung: „Jetzt entscheidet noch jemand über meine Familie, den ich gar nicht kenne.“ Dabei ist der Verfahrensbeistand ausdrücklich dafür da, Partei für das Kind einzunehmen– und gerade deshalb kein neutraler Schiedsrichter für die Eltern. In diesem Beitrag möchte ich erklären, warum ein Verfahrensbeistand nicht „entpflichtet“ werden kann, welche Rolle er hat und wie Sie mit ihm so umgehen können, dass Ihr Kind davon profitiert, statt zusätzlich belastet zu werden.
Ein Verfahrensbeistand wird durch das Gericht bestellt, nicht von den Eltern „beauftragt“.
Deshalb können Eltern ihn auch nicht einfach „abbestellen“ oder entpflichten – die Entscheidung über Bestellung und Entpflichtung liegt ausschließlich dem Familiengericht.
Der Verfahrensbeistand ist nicht unparteiisch im klassischen Sinn. Sein Auftrag ist ausdrücklich parteilich: Er vertritt die Interessen des Kindes und bringt dessen Sicht in das Verfahren ein.
Parteilich für das Kind heißt aber nicht automatisch „gegen Vater“ oder „gegen Mutter“, sondern: Die Perspektive des Kindes ist Maßstab für die Einschätzung des Verfahrensbeistands.
Der Verfahrensbeistand ist ausdrücklich nicht dafür da, die Eltern rechtlich zu beraten. Die Grundlage hierfür ist auch der § 158 FamFG.
Auch ein Verfahrensbeistand ist ein Mensch mit eigenen Erfahrungen, Eindrücken und Grenzen.
Dieser erlebt Gespräche mit Ihnen, mit Ihrem Kind und ggf. mit anderen Beteiligten. Aus diesen Eindrücken bildet er sich ein Bild der Situation. Dieses stellt er in seiner Stellungnahme entsprechend dar.
Je offener, ehrlicher und respektvoller Eltern mit dieser Funktion umgehen, desto besser kann diser verstehen, wie sie ihr Kind sehen und was ihnen wichtig ist.
Wenn Eltern versuchen, ihm ein „ideales Bild“ vorzuspielen oder ihn als Gegner behandeln, erschwert das die Zusammenarbeit – und damit oft auch die Situation für das Kind.
Gehen Sie offen und ehrlich, aber mit dem notwendigen Respekt auf den Verfahrensbeistand zu.
Benennen Sie auch Ihre eigenen Gefühle: Verunsicherung, Sorge, vielleicht auch Wut – aber ohne die Fachperson persönlich anzugreifen. Manchmal kann dies zur Einschätzung durchaus hilfreich sein.
Vergessen Sie die emotionale Komponente nicht: Ihr Kind spürt sehr genau, wie Sie über den Verfahrensbeistand sprechen. Wenn Sie ihn als „Feind“ darstellen, gerät das Kind zwischen zu viele Fronten und führt auch hier zu einem Loyalitätskonflikt. Dies sollten sie vermeiden.
Von Angriffen, Abwertung oder dem Bild „Der Verfahrensbeistand ist gegen mich“ ist ausdrücklich abzuraten. In der Praxis führt das selten zu besseren Ergebnissen – oft nur zu verhärteten Fronten.
Hilfreich ist es, Fragen zu stellen statt Vorwürfe zu formulieren: „Was sehen Sie in unserer Situation?“, „Was ist aus Ihrer Sicht gerade wichtig für unser Kind?“, „Was können wir als Eltern tun, um die Situation zu verbessern?“.
Vor Gericht gibt es keine Lösung, sondern eine Entscheidung. Den Konflikt haben Sie selbst verursacht und hoffen nun, dass das Gericht, deren Beteiligte, eine Lösung finden. Dem ist meist nicht so. Eine Lösung entsteht nur, wenn beide Elternteile bereit sind, miteinander zu sprechen und sich auf etwas zu einigen, das für ihr Kind tragfähig ist.
Der Verfahrensbeistand kann dabei eine Brücke sein: Er benennt, was aus Sicht des Kindes wichtig ist. Ob daraus eine Lösung wird, hängt davon ab, wie Eltern damit umgehen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann nur das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Lassen Sie sich bei rechtlichen Fragen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.
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