Ein Schnupfen ist kein Grund, den Umgang ausfallen zu lassen. Wann eine Erkrankung tatsächlich eine andere Lösung erfordert.
Kaum ein Thema sorgt im Alltag getrennter Eltern so häufig für Diskussionen wie die Frage: Findet der Umgang trotz Krankheit statt oder nicht?

Ein Schnupfen, ein leichter Husten oder ein kleiner Infekt sind kein Grund, einen Umgangstermin abzusagen. Auch der umgangsberechtigte Elternteil ist grundsätzlich in der Lage, sich um ein leicht krankes Kind zu kümmern – das gehört ganz selbstverständlich zur elterlichen Fürsorge.
Anders sieht es aus bei hohem Fieber, einer ansteckenden Krankheit mit besonderer Pflegebedürftigkeit, oder wenn das Kind selbst deutlich signalisiert, sich in der gewohnten Umgebung sicherer zu fühlen. Auch hier geht es primär darum, gemeinsam eine gute Lösung zu finden, nicht automatisch den Umgang abzusagen.
Die Schwere der Erkrankung sachlich einschätzen, sich gegenseitig vertrauen, offen und frühzeitig kommunizieren, besondere Bedürfnisse des Kindes bei der Übergabe klar weitergeben und Nachholtermine anbieten, wenn ein Umgang wirklich ausfallen musste.
Manchmal wird eine Erkrankung als Grund vorgeschoben, um einen Termin ausfallen zu lassen. Das untergräbt auf Dauer das Vertrauen erheblich und sollte offen angesprochen werden.
Krankheit gehört zum Kinderalltag dazu und sollte möglichst unaufgeregt gehandhabt werden. Ein Kind profitiert davon, wenn es erleben darf, dass beide Elternteile sich um sein Wohlergehen kümmern können.
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